SECURITY ADVISORY

Pre-Auth-RCE per Stack-Overflow in mehreren Fortinet-Produkten

Ein nicht authentifizierter Angreifer aus dem Internet kann über eine speziell gebaute Hash-Cookie in HTTP-Anfragen einen Stack-Überlauf in der Administrations-API auslösen und beliebigen Code ausführen – ohne gültige Anmeldedaten. Betroffen ist eine ganze Produktfamilie (FortiVoice, FortiMail, FortiNDR, FortiRecorder, FortiCamera); für FortiVoice ist die Ausnutzung als Zero-Day seit Mai 2025 bestätigt.

CVE-ID

CVE-2025-32756

CVSS

9,8

Schweregrad

Kritisch

Hersteller

Fortinet

Produkt

FortiVoice · FortiMail · FortiNDR · FortiRecorder · FortiCamera

Veröffentlicht

14.07.2026

CISA-KEV

Gelistet

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Analyse

Warum die Lücke wirkt

Die administrative Web-API der betroffenen Geräte kopiert den Wert einer speziell präparierten Hash-Cookie aus einer HTTP-Anfrage in einen Puffer fester Größe auf dem Stack, ohne die Länge zu prüfen (Stack-based Buffer Overflow, CWE-121). Ein Angreifer überschreibt damit gezielt den Stack und lenkt den Programmfluss auf eigenen Code – ohne Anmeldung, allein durch das Senden einer HTTP-Anfrage an das erreichbare Management-/Portal-Interface. Ergebnis ist eine Codeausführung mit den Rechten des Web-Dienstes.

Angriffskette

  1. Interface exponiert – das HTTP/HTTPS-Administrations- oder Portal-Interface ist aus dem Internet erreichbar
  2. Cookie präparieren – eine überlange, speziell gebaute hash-Cookie wird in einer HTTP-Anfrage gesendet
  3. Stack überlaufen – der ungeprüfte Wert überschreibt den Stack und übernimmt den Programmfluss (CWE-121)
  4. Code ausführen – Netzwerk-Scans, Löschen der Crashlogs, Aktivieren von fcgi debugging zum Mitschneiden von Zugangsdaten, Malware/Cron-Jobs

Betroffene Versionen und Fixes

Produkt / ZweigVerwundbarFixversion
FortiVoice 7.27.2.07.2.1
FortiVoice 7.07.0.0 – 7.0.67.0.7
FortiVoice 6.46.4.0 – 6.4.106.4.11
FortiMail 7.67.6.0 – 7.6.27.6.3
FortiMail 7.47.4.0 – 7.4.47.4.5
FortiMail 7.27.2.0 – 7.2.77.2.8
FortiMail 7.07.0.0 – 7.0.87.0.9
FortiNDR 7.67.6.07.6.1
FortiNDR 7.47.4.0 – 7.4.77.4.8
FortiNDR 7.27.2.0 – 7.2.47.2.5
FortiNDR 7.07.0.0 – 7.0.67.0.7
FortiRecorder 7.27.2.0 – 7.2.37.2.4
FortiRecorder 7.07.0.0 – 7.0.57.0.6
FortiRecorder 6.46.4.0 – 6.4.56.4.6
FortiCamera 2.12.1.0 – 2.1.32.1.4
FortiCamera 2.0 · 1.1alle Versionenauf gepatchten Release migrieren

Praktisch angreifbar sind nur Geräte mit erreichbarem HTTP/HTTPS-Administrations- oder Portal-Interface. FortiCamera 2.0 und 1.1 haben keine feste Fixversion im Zweig – Fortinet verweist auf Migration auf einen gepatchten Release. Exakte Build-Ranges gegen das Advisory FG-IR-25-254 abgleichen; bestätigte Ausnutzung bislang auf FortiVoice.

Regulatorischer Hinweis: Ein bestätigter unbefugter Zugriff bzw. eine Codeausführung auf diesen Systemen kann eine meldepflichtige Verletzung darstellen – DSGVO unverzüglich (i. d. R. 72 h), NIS-2 nach den für Sie geltenden Fristen. Die Meldung bleibt bei Ihnen; wir unterstützen bei Bewertung und Dokumentation.

Chronologie

  • 13.05.2025 – Fortinet veröffentlicht Advisory FG-IR-25-254 (CVSS 9,6) – Zero-Day auf FortiVoice bestätigt
  • 14.05.2025 – CISA nimmt CVE-2025-32756 in den KEV-Katalog auf
  • 04.06.2025 – CISA-Frist für US-Bundesbehörden (BOD 22-01)
  • Seither – Öffentliche PoCs; anhaltendes Scannen und Ausnutzen exponierter Interfaces

Maßnahmenplan

In dieser Reihenfolge – Interface abschotten vor Patch, Patch vor Entwarnung.

  • Sofort: HTTP/HTTPS-Interface vom Internet trennen
  • Kurzfristig: Patch einspielen
  • Parallel: Threat Hunting / IoC-Abgleich
  1. Betroffenheit feststellen
    Inventar auf alle fünf Produktfamilien prüfen: FortiVoice, FortiMail, FortiNDR, FortiRecorder, FortiCamera. Version und Zweig gegen die Tabelle abgleichen. Ist das HTTP/HTTPS-Administrations- oder Portal-Interface aus dem Internet bzw. aus nicht vertrauenswürdigen Netzen erreichbar? Nur exponierte Interfaces sind praktisch angreifbar.
  2. Sofort mitigieren (vor dem Patch)
    Herstellerbehelf: das HTTP/HTTPS-Administrations- und Portal-Interface deaktivieren bzw. am exponierten Interface aus allowaccess entfernen und auf vertrauenswürdige Hosts / VPN beschränken:
    config system interface edit <port> set allowaccess ping ssh next end
  3. Patchen
    Auf die Fixversion des jeweiligen Produkt-Zweigs aktualisieren (z. B. FortiVoice 7.0.7 · FortiMail 7.6.3 · FortiNDR 7.4.8 · FortiRecorder 7.2.4 · FortiCamera 2.1.4). Für FortiCamera 2.0 / 1.1 gibt es keinen In-Zweig-Fix – auf einen gepatchten Release migrieren.
  4. Kompromittierung ausschließen
    Auf die von Fortinet genannten Angreifer-Handlungen prüfen: aktiviertes fcgi debugging (ist standardmäßig aus), gelöschte System-Crashlogs, unbekannte Cron-Jobs, neue lokale Konten sowie die Quell-IPs unten. Ein Patch schließt die Lücke – nicht einen bereits erfolgten Zugriff.
  5. Perimeter härten
    Grundsatz durchsetzen: Administrations- und Portal-Interfaces nie direkt exponieren. Vorgelagerte WAF-/IPS-Signaturen für diese Schwachstelle einspielen, sofern verfügbar, und die Erreichbarkeit der gesamten Fortinet-Produktfamilie regelmäßig von außen kontrollieren.

Kompromittierungs-Indikatoren

  • Angreifer-Quell-IPs: 198.105.127.124 · 43.228.217.173
    43.228.217.82 · 156.236.76.90
    218.187.69.244 · 218.187.69.59
  • Systemseitige Marker: aktiviertes fcgi debugging (Standard: aus) · gelöschte System-Crashlogs · unbekannte cron-Jobs zum Abgriff von Zugangsdaten
  • Aktivitätsmuster: Netzwerk-Scans vom Gerät aus · Mitschnitt von SSH-/Login-Zugangsdaten · nachgeladene Malware

Zur Einordnung: Die Quell-IPs sind eine Momentaufnahme der von Fortinet beobachteten Kampagne und flüchtig – kein Ersatz für die Analyse Ihrer System- und Zugriffslogs. Das erneute Aktivieren von fcgi debugging und fehlende Crashlogs sind starke Indizien, aber kein Beweis; im Verdachtsfall das Gerät forensisch bewerten.

Wichtig: Eine erfolgreiche Ausnutzung führt zu Codeausführung auf dem Gerät. Beobachtet wurden Löschen der Crashlogs, Aktivieren von fcgi debugging zum Mitschneiden von Zugangsdaten und Cron-Jobs zur Persistenz – ein reiner Patch entfernt weder abgeflossene Zugangsdaten noch bereits gesetzte Persistenz. Ohne Prüfung des Systems bleibt eine erfolgte Kompromittierung unsichtbar.

Empfehlung für die Geschäftsleitung

  • HTTP/HTTPS-Interfaces der betroffenen Fortinet-Systeme heute vom Internet trennen, Patch innerhalb der CISA-Frist (04.06.2025) bzw. umgehend einplanen.
  • Prüfen lassen, ob bereits ein Zugriff erfolgt ist (fcgi debugging, Crashlogs, Cron-Jobs) – dokumentiert für eine etwaige Meldung.
  • Grundsatz durchsetzen: Administrations- und Portal-Interfaces nie direkt exponieren.

Primärquellen

Fortinet PSIRT Advisory FG-IR-25-254 (CVE-2025-32756, CVSS 9,6 inkl. Temporal) · NVD (nvd.nist.gov, CVSS 3.1 Basiswert 9,8, CWE-121/CWE-787) · CISA Known Exploited Vulnerabilities Catalog (Aufnahme 14.05.2025, Frist 04.06.2025). Angaben nach bestem Wissen zum Stand 14.07.2026; Fixversionen und Build-Ranges gegen das Hersteller-Advisory des jeweiligen Produkt-Zweigs abgleichen. Argos Security ist ISO/IEC 27001 (TÜV SÜD) zertifiziert.

So unterstützt Sie Argos Security

Für genau diese Schwachstelle ausgewählt – nicht für jede.

  • SOFORTMASSNAHME

    Kompromittierung prüfen →

    Zu dieser Schwachstelle sind Kompromittierungs-Indikatoren bekannt. Vor dem Patch gehört geprüft, ob sie bei Ihnen bereits gegriffen hat. Über den Notfallkontakt erreichen Sie uns rund um die Uhr; für Kunden mit IR-Vertrag mit Rückruf innerhalb von 30 Minuten.

  • LAUFENDE LEISTUNG

    Cyber Defense Center →

    Worauf wir im Cyber Defense Center bei dieser Schwachstelle achten: Das nachträgliche Aktivieren von fcgi debugging, fehlende Crashlogs und anomale HTTP-Anfragen mit überlanger hash-Cookie. Das setzt voraus, dass die dafür nötigen Logquellen angebunden sind. Auffälligkeiten eskalieren wir rund um die Uhr.

  • PROJEKT

    Penetration Testing →

    Management-Oberflächen sind wiederkehrend betroffen. Ein Test zeigt, welche davon bei Ihnen erreichbar sind, bevor es jemand anderes herausfindet.

Unsere Leistungen ergänzen bestehende Hersteller- und Supportverträge, sie ersetzen sie nicht. Sie arbeiten bereits mit einem MDR-Anbieter? Dann holen Sie zu dieser Schwachstelle eine Zweitmeinung ein.