Incident Response · Wissen

NIS2-Beratung: Betroffenheit prüfen, Pflichten erfüllen, Berater auswählen

Seit Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Wer betroffen ist, was zu tun ist und woran Sie eine belastbare Beratung erkennen.

Kurz erklärt

NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 über das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz gilt. Nach Schätzung des Bundesinnenministeriums fallen rund 29.500 Unternehmen darunter. Betroffene müssen Risikomanagementmaßnahmen einführen, Sicherheitsvorfälle in mehreren Stufen an das BSI melden und ihre Lieferkette absichern. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung. Eine NIS2-Beratung klärt zuerst die Betroffenheit, ermittelt dann den Abstand zum Soll-Zustand und priorisiert die Maßnahmen.

Wie viele betrifft es?

Rund 29.500 Unternehmen

So viele fallen laut BMI-Schätzung unter die Aufsicht des BSI. Viele davon wissen es noch nicht – Betroffenheit entsteht über Sektor, Größe und Lieferkette.

Welche Fristen laufen?

Drei Meldestufen

Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Diese Fristen laufen ab Kenntnis, nicht ab Aufklärung.

Wer haftet?

Die Geschäftsleitung

NIS2 nimmt die Leitungsebene ausdrücklich in die Pflicht – inklusive Schulungspflicht. Bußgelder reichen bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wie hilft Argos?

Von der Analyse bis zum Nachweis & Freiburg

Gap-Analyse, Maßnahmenplan, Incident-Response-Pläne und die Übernahme von Behördenmeldungen im Ernstfall – aus einem Haus, seit 1999, ISO/IEC 27001 (TÜV SÜD).

8 Kriterien für die Auswahl einer NIS2-Beratung

Woran Sie eine belastbare NIS2-Beratung erkennen – und woran eine reine Papierübung.

01

Betroffenheitsprüfung zuerst

Eine seriöse Beratung beginnt mit der Frage, ob und wie Sie betroffen sind – nicht mit dem Maßnahmenkatalog. Lassen Sie sich die Herleitung schriftlich geben.

02

Erfahrung mit dem BSI

Meldewege, Formulare und Erwartungshaltung der Behörde sind Praxiswissen. Fragen Sie nach konkret begleiteten Meldungen, nicht nach Zertifikaten.

03

Technik und Organisation

NIS2 verlangt beides: Prozesse und Nachweise ebenso wie Segmentierung, Patch- und Zugriffsmanagement. Eine reine Papierberatung greift zu kurz.

04

Anschluss an den Ernstfall

Ein Meldeprozess ist nur so gut wie das Team, das ihn nachts anwendet. Prüfen Sie, ob Beratung und Incident Response zusammenhängen.

05

Lieferkette mitgedacht

Ihre Pflichten enden nicht an der eigenen Firewall. Die Beratung sollte Ihre Dienstleister mit erfassen – und Ihre eigene Rolle als Zulieferer.

06

Priorisierung statt Vollprogramm

Ein Gap-Report mit 200 Punkten ohne Reihenfolge hilft nicht. Verlangen Sie eine nach Risiko und Aufwand priorisierte Roadmap.

07

Nachweise & Dokumente

Am Ende zählt, was Sie vorlegen können. Klären Sie früh, welche Dokumente entstehen und wer sie pflegt.

08

Betreuung & Fortschreibung

NIS2 endet nicht mit dem Maßnahmenplan. Klären Sie, wer die Nachweise fortschreibt, wenn sich Prozesse, Dienstleister oder Rechtslage ändern.

Häufige Fragen zu NIS2

Die Fragen, die Entscheider vor der Umsetzung stellen – hier unsere Antworten.

Woran erkenne ich, ob mein Unternehmen betroffen ist?

Maßgeblich sind Sektor, Unternehmensgröße und die Rolle in der Lieferkette. Grob gilt: Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Umsatz in den erfassten Sektoren fallen darunter. Weil es Sonderfälle und sektorspezifische Schwellen gibt, ist eine geprüfte Betroffenheitsanalyse der sichere Weg.

Welche Fristen gelten bei einem Sicherheitsvorfall?

Drei Stufen: eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, eine Folgemeldung mit Bewertung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Die Uhr läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis, nicht ab der vollständigen Aufklärung.

Was passiert bei Verstößen?

Für wesentliche Einrichtungen sieht das Gesetz Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für wichtige Einrichtungen bis 7 Millionen Euro oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung.

Reicht eine ISO-27001-Zertifizierung aus?

Sie ist eine sehr gute Grundlage, deckt NIS2 aber nicht automatisch ab. Meldepflichten, Lieferkettenanforderungen und die Pflichten der Leitungsebene gehen darüber hinaus und müssen gesondert nachgewiesen werden.

Quellen & weiterführende Informationen